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Steuerrecht
03.04.2008
Steuerrecht
BFH: Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen

Mit Urteil vom 16.1.2008 – II R 30/06 – hat der BFH entschieden, dass private Steuererstattungsansprüche, die noch in der Person des Erblassers entstanden sind, beim Erben zum steuerpflichtigen Erwerb i. S. des § 10 Abs. 1 ErbStG gehören und der Erbschaftsteuer unterfallen, ohne dass es auf deren Durchsetzbarkeit zu diesem Zeitpunkt ankommt. Werden die Ansprüche erst später fällig, entsteht die Erbschaftsteuer insoweit erst mit Eintritt der Fälligkeit. Erwirbt der Erbe mit dem Nachlass einen aufschiebend bedingten, betagten oder befristeten Anspruch, verschiebt § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Halbsatz 2 ErbStG nicht den Erwerbszeitpunkt, sondern lediglich den Zeitpunkt der Steuerentstehung.
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-752-3

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