BFH: Erbschaftsteuerbegünstigung bei zwangsweiser Veräußerung einer Freiberufler-Einzelpraxis
Der BFH hat im Urteil vom 17.3.2010 – II R 3/09 – entschieden: Eine Betriebsveräußerung innerhalb der in § 13a Abs. 5 ErbStGa. F. bestimmten Behaltensfrist von fünf Jahren führt auch dann zum Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG a. F., wenn sie aufgrund gesetzlicher Anordnung erfolgt. Dies gilt auch für dieVeräußerung der Praxis eines Freiberuflers.
Hierzu erscheint in Kürze ein Entscheidungsreport von Felten.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1630-3