BFH: Erbschaftsteuer auf Erwerb eines Anspruchs aus einer Direktversicherung
Der BFH hat mit Urteil vom 18.12.2013 – II R 55/12 - entschieden: Der Erwerb eines Anspruchs aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Erblassers mit dessen Einverständnis abgeschlossenen Direktversicherung unterliegt der Erbschaftsteuer, wenn der Bezugsberechtigte nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers erfüllt.