BFH: Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit
Der BFH hat mit Urteil vom 5.4.2017 – II R 30/15 - wie folgt entschieden: Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen.