FG des Saarlandes: Erbschaftsteuer – inländischer Erberwerb nach französischem Güterrecht
Das FG des Saarlandes hat durch Urteil vom 10.6.2010 – 1 K 1209/07 – entschieden: Der Erwerb inländischer Wirtschaftsgüter durch Anwachsung aufgrund französischen Ehegüterrechts im Todesfall („clause d’attribution“ gem. Art 1526, 1524 Code Civil) führt zu einem Erwerb von Todes wegen i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Die Existenz eines inländischen Betriebsunternehmens begründet im Falle der Betriebsaufspaltung einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die inländische Besteuerung in Form der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht, auch wenn das Besitzunternehmen seine Geschäftsleitung im Ausland haben mag.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2335-1