FG Düsseldorf: Erbengemeinschaft selbstständiger Rechtsträger i. S. d. Grunderwerbsteuerrechts
Die grunderwerbsteuerrechtliche Selbstständigkeit der Erbengemeinschaft folgt aus deren bürgerlich-rechtlicher Selbständigkeit als Zurechnungssubjekt des gesamthänderisch gebundenen Sondervermögens. Es ist kein Grund erkennbar, warum dies nur für den Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, und nicht auch im Rahmen des § 1 Abs. 3 GrEStG für den Erwerb von Ansprüchen auf Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gelten soll.
FG Düsseldorf, Urteil vom 29.8.2012 – 7 K 3691/11 GE
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