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Steuerrecht
13.02.2013
Steuerrecht
BFH: Entzug einer zum Versand angemeldeten, aber nicht versandten Ware aus zollamtlicher Überwachung?

1. Sind die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, insbesondere derenArt. 50,dahin auszulegen, dass eine von der Zollbehörde einer Person zur vorübergehenden Verwahrung an einem zugelassenen Ort überlassene Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird,wenn sie zu einemexternen Versandverfahren zwar angemeldet wird, jedoch die ausgestellten Versandpapiere auf dem geplanten Transport tatsächlich nicht begleitet und der Bestimmungszollstelle nicht gestelltwird? 2. Ist in einem solchen Fall die Person, die als zugelassener Versender die Waren in das Versandverfahren übergeführt hat, Zollschuldner gemäß Art. 203 Abs. 3 Anstrich 1 ZK oder gemäß Art. 203 Abs. 3 Anstrich 4 ZK?
BFH, Entscheidung vom 11.12.2012 – VII R 3/12
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-405-2 unter www.betriebs-berater.de

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