BMF: Entwurf für eine Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung (TranspRLDV)
Mit dem Referentenentwurf vom 11.1.2008 wird die Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 umgesetzt, die Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, (ABl. EU Nr. L 69, S. 27) umgesetzt. Die Richtlinie 2007/14/EG konkretisiert die Vorgaben der Richtlinie 2004/109/EG im Hinblick auf die Offenlegung bedeutender Beteiligungen durch Investoren, die Mindestnormen für die europaweite öffentliche Verbreitung vorgeschriebener Informationen, die Offenlegung von Finanzdaten in Halbjahresberichten der Emittenten und die Mindestanforderungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Drittstaatenvorschriften.
Das am 20. Januar 2007 in Kraft getretene Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde soweit möglich unter Berücksichtung der während des Gesetzgebungsverfahrens bereits im Entwurf vorliegenden Durchführungsrichtlinie verfasst. Weitere Umsetzungsmaßnahmen, soweit sie Gesetzesänderungen erforderten, wurden im Rahmen des Investmentänderungsgesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089) vorgenommen, das am 28. Dezember 2007 in Kraft getreten ist. Mit dem Verordnungsentwurf sollen nunmehr die restlichen Vorgaben der Richtlinie 2007/14/EG in nationales Recht umgesetzt werden.