BMF: Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
Das BMF hat unter dem 13.7.2012 den Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stomsteuergesetzes vorgelegt und an die Wirtschaftsverbände versendet, die bis zum 18.7.2012 Stellung nehmen konnten. Ziel des Gesetzentwurfs: Die Steuerbegünstigungen im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (sog. Spitzenausgleich) sind von der Europäischen Kommission beihilferechtlich bis zum 31.12.2012 genehmigt. Sie wurden im Rahmen der ökologischen Steuerreform zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit energieintensiv produzierender Unternehmen eingeführt. Ohne eine Nachfolgeregelung würden diese Steuerbegünstigungen ersatzlos wegfallen. Entsprechend den Vorgaben des Energiekonzeptes der Bundesregierung vom 28.9.2010 (BT-Drs. 17/3049) soll der Spitzenausgleich ab dem Jahr 2013 nur noch gewährt werden, wenn die Betriebe einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten.
Volltext des Entw.: // BB-ONLINE BBL2012-1890-5 unter www.betriebs-berater.de