Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Der Bundesrat hat am 24.9.2010 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Mit dem Gesetzentwurf (BR-Drs. 483/10) sollen der Gesetzesvollzug und die Wirkung der Energie- und Stromsteuer verbessert sowie die bestehenden Vorschriften an das sich ständig ändernde Marktumfeld für Energieerzeugnisse angepasst werden. Geplante Maßnahmen: – Verstärkter Einsatz vonErdgas für steuerbegünstigte Herstellung von Energieerzeugnissen, – steuerliche Begünstigung der landseitigen Stromversorgung von Schiffen, – Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für Sekundär- und Ersatzbrennstoffe durch Orientierung am Energiegehalt, – Ausweitung der Steuerentlastung für leichtund mittelschwere Öle für Unternehmen, die aus technischen Gründen für bestimmte Verfahren nur Leichtöl verheizen können, – Aufhebung der Einschränkungen bei der Agrardiesel- Steuervergütung (Selbstbehalt und Obergrenze). Der Bundesrat plädiert für die steuerliche Begünstigung auch von Deponiegas und Klärgas, um zur Schadstoffreduzierung anzuregen.
(PM BR vom 24.9.2010)