Bundeskabinett: Entwurf JStG 2013 beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 23.5.2012 den Entwurf des JStG 2013 mit insgesamt 49 Rechtsänderungen beschlossen. U. a. sieht es eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Unterlagen für die Steuer von derzeit zehn auf acht Jahre von 2013 an und auf sieben Jahre von 2015 an vor. Die Aufbewahrungsfristen im Handelsrecht sollen entsprechend angepasst werden (s. dazu auch den Blickpunkt im Bilanzrecht auf S. 1459 in diesem Heft). Um zu verhindern, dass Gewinne mit Buchungstricks in Steueroasen verschoben werden können, sollen dem Gesetzentwurf zufolge Unternehmen die internen Kalkulationen sowie die Verrechnungspreise dokumentieren und Unterlagen aufbewahren. Ferner sollen dem Entwurf zufolge Betriebsstätten im Ausland wie ein eigenständiges Unternehmen zu behandeln sein.
(PM BMF vom 23.5.2012)
--> Nach Auffassung der Wirtschaft ist das mit den meisten DBA schon im Hinblick auf den „kaum leistbaren Aufwand“ nicht vereinbar, da der Steuerpflichtige bei Konflikten zwischen innerstaatlichem Recht und den DBA nicht leiden solle (FAZ vom 24.5.2012, S. 11).