Finanzausschuss: Entwurf DBA-Liechtenstein unterschiedlich bewertet
Der Entwurf eines DBA-Liechtenstein (BT-Drs. 17/10753) ist in einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses am 16.10.2012 unterschiedlich beurteilt worden. BStBK und Deloitte & Touch begrüßten den Entwurf; die BStBK möchte aber noch die Behandlung von Altvermögen sowie die Besteuerung künftiger Kapitaleinkünfte durch eine Abgeltungsteuer geklärt wissen. In diesem Sinne äußerte sich auch Prof. Martin Wenz (Uni Liechtenstein, Vaduz). Katja Gey von der Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden des Fürstentums Liechtenstein betonte, dass Amtshilfe bei der Steuererhebung durch Liechtenstein sichergestellt werde. Ablehnend äußerte sich die Organisation „Tax Justice Network“ (Netzwerk Steuergerechtigkeit); zunächst sei sicherzustellen, dass Liechtensteiner Gesetze nicht weiterhin zur Umgehung deutscher Steuer- und Strafgesetze missbraucht würden. Mit dem Abkommen werde es einfacher, neue unversteuerte Gelder in Liechtenstein anzulegen sowie unversteuerte Gelder als ausländische Direktinvestitionen zu waschen.
(Quelle: Bundestag hib vom 16.10.2012)