BMF: Entwurf Anwendungsschreiben zu ELSTAM
Das BMF hat am 11.10.2012 den Entwurf des Schreibens vom 11.10.2012 – IV C 5 – S 2363/07/ 0002-03 – veröffentlicht, in dem Einzelheiten für die dauerhafte Anwendung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale geregelt werden, das ab dem Kalenderjahr 2013 für den Lohnsteuerabzug einzusetzen ist. Es ergänzt den Entwurf des ELStAM-Startschreibens vom 2.10.2012 und ist anzuwenden, soweit der Arbeitgeber im Einführungszeitraum nicht nach den Regelungen des § 52b – neu – EStG i. d. F. des JStG 2013 (Entwurf) verfährt. Die Gesetzeszitate des BMF-Schreibens beruhen z. T. auf der Fassung des EStG nach dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013, mit dem die Vorschrift der Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 52bEStG)neugefasst werden soll. Weil diese Neuregelung sowie eine ggf. noch zu beschließende Anwendungsregelung zu § 39a Abs. 1 S. 3 bis 5 – neu – EStG in der Fassung des Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2013 noch nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden sind, kann derzeit nur ein vorläufiger Entwurf des voraussichtlichen Anwendungsschreibens ohne Bezugnahme auf die vorgesehenen Neuregelungen im Einkommensteuergesetz veröffentlicht werden. (BMF vom 11.10.2012) Das BMF hat empfohlen, die LSt-Freibeträge 2013 umgehend zu beantragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre zum 1.1.2013 gültigen „ELStAM“ ab dem Start des ELStAM-Verfahrens im ElsterOnline-Portal einsehen. Dazu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Informationen zu „Elster“ sind ebenfalls auf der Internetseite des BMF zu finden.
(NL BMF vom 12.10.2012)