FG Düsseldorf: Entstrickungsbesteuerung gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 und 4 EStG – Vorlage an den EuGH
Das FG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 5.12.2013 -8 K 3664/11 F - wie folgt entschieden:
Das FG Düsseldorf hat dem EuGH zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfrage vorgelegt: „Ist es mit der Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV vereinbar, wenn für den Fall der Übertragung eines Wirtschaftsguts von einer inländischen auf eine ausländische Betriebssttte desselben Unternehmens eine nationale Regelung bestimmt, dass eine Entnahme für betriebsfremde Zwecke vorliegt mit der Folge, dass es durch Aufdeckung stiller Reserven zu einem Entnahmegewinn kommt, und eine weitere nationale Regelung die Möglichkeit eröffnet, den Entnahmegewinn gleichmäßig auf fünf oder zehn Wirtschaftsjahre zu verteilen?“