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Steuerrecht
03.09.2020
Steuerrecht
BFH: Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk

Der BFH hat mit Urteil vom 26.5.2020 – VII R 58/18 – wie folgt entschieden:

Ein Steuergegenstand i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BierStG liegt vor, wenn die Mischung von Bier mit einem nichtalkoholischen Getränk i.S. der Pos. 2206 KN nach ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften dazu bestimmt und geeignet ist, dem menschlichen Genuss zu dienen und dem Verbraucher als Getränk angeboten zu werden. Verluste, die nach der Herstellung des Steuergegenstands eintreten, sind nicht steuermindernd zu berücksichtigen.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2020-2005-5

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