BGH: Entstehen verjährungsrechtlicher Sekundäransprche gegenüber Steuerberater
Der BGH hat im Urteil vom 15.11.2012 – IX ZR 109/09 – entschieden: Der verjährungsrechtliche Sekundäranspruch eines Mandanten entsteht trotz besonderer Augenfälligkeit eines mehrfach wiederholten Fehlers bei der Abfassung von Steuererklärungen grundsätzlich nicht ohne einen neuen Anhaltspunkt, der den Berater veranlassen muss, seine fehlerhaften Annahmen zu überprüfen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-3170-4 unter www.betriebs-berater.de