BFH: Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung
Der BFH hat durch Urteil vom 25.8.2009 – IX R 3/ 09 – entschieden: Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsverhältnisses unbefristet reduziert, so kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i. S. v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2563-2