BFH: Entgeltliche Mieterdienstbarkeit als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung
Der BFH hat mit Urteil vom 6.12.2017 – II R 55/15 - entschieden: Verpflichtet sich der Grundstückskäufer im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag, dem Mieter eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gegen angemessenes Entgelt zu bestellen, liegt darin keine Gegenleistung für das Grundstück i.S. von § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.