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Steuerrecht
14.03.2019
Steuerrecht
BZSt: Elektronische Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen (ZM) – Informationen für Nutzer der Massendatenschnittstelle ELMA5

Die Datensatzbeschreibung für die Massendatenschnittstelle ELMA5 zur elektronischen Übermittlung von ZM nach § 18a UStG an das BZSt wird geändert.

Ab dem 1.4.2019 müssen Lieferdatensätze für die ZM in den beiden ersten Stellen des Datenfeldes „USt-IdNr. des EU-Unternehmers“ zwingend ein zulässiges Länderkennzeichen enthalten.

BZSt, Meldung vom 13.2.2019

--> Nähere Informationen unter www.bzst.de.

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