BZSt: Elektronische Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen (ZM) – Informationen für Nutzer der Massendatenschnittstelle ELMA5
Die Datensatzbeschreibung für die Massendatenschnittstelle ELMA5 zur elektronischen Übermittlung von ZM nach § 18a UStG an das BZSt wird geändert.
Ab dem 1.4.2019 müssen Lieferdatensätze für die ZM in den beiden ersten Stellen des Datenfeldes „USt-IdNr. des EU-Unternehmers“ zwingend ein zulässiges Länderkennzeichen enthalten.
BZSt, Meldung vom 13.2.2019
--> Nähere Informationen unter www.bzst.de.