BayLfSt: Elektronische Kassen – Information für Unternehmer
BayLfSt, Information vom Januar 2017:
In vielen Unternehmen werden Registrierkassen oder PC-Kassensysteme zur Erlöserfassung eingesetzt. Der Einsatz der Technik hat eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Vorteilen, ist allerdings auch mit Pflichten verbunden. Im Verhältnis zur Steuerbehörde muss der Steuerpflichtige für eine sachgerechte und insbesondere die Vollständigkeit und Unveränderbarkeit gewährleistende Struktur und Organisation seiner Aufzeichnungen sorgen. Er ist für die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeitsvoraussetzungen selbst verantwortlich. Eine Verpflichtung zum Einsatz elektronischer Kassen besteht nicht. Damit ermöglichen auch sogenannte „offene Ladenkassen“ eine ordnungsgemäße Kassenführung. Aber auch diese Art der Erlöserfassung ist an umfangreiche Aufzeichnungspflichten geknüpft.
Volltext unter: BBL2017-342-8