BFH: Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln/ Nachweis eines niedrigeren Werts
Durch Beschluss vom 30.3.2009 – II B 168/08 – hat der BFH entschieden: Rechtsmittel und andere bestimmende Schriftsätze können derzeit an den BFH elektronisch übermittelt werden, ohne dass die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich ist. Es bedarf der Klärung in einem Revisionsverfahren, ob es für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts von unbebauten Grundstücken für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2007 auf die Wertverhältnisse am Bewertungsstichtag oder am 1.1.1996 ankommt.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-1099-1