BFH: Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar
Der BFH hat mit Urteil vom 3.9.2019 – IX R 12/18 – wie folgt entschieden:
Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 EStGdar.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext:BB-ONLINE BBL2020-86-3