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Steuerrecht
08.01.2020
Steuerrecht
BFH: Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar

Der BFH hat mit Urteil vom 3.9.2019 – IX R 12/18 – wie folgt entschieden:

Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 EStGdar.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext:BB-ONLINE BBL2020-86-3

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