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Steuerrecht
06.05.2011
Steuerrecht
BFH: Einwendungen gegen Berechnung des SolZ

Der BFH hat durch Urteil vom 27.1.2011 – III R 90/07 – entschieden: Einwendungen gegen die Berechnung der modifizierten Einkommensteuer nach § 3 Abs. 2 SolZG sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die abgelehnte Änderung der Festsetzung des Solidaritätszuschlags und nicht im Verfahren gegen die abgelehnte Änderung der Einkommensteuerfestsetzung geltend zu machen. Die nachträgliche Festsetzung von Kindergeld führt zu keiner Änderung des bestandskräftig festgesetzten Solidaritätszuschlags nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1174-1 unter www.betriebs-berater.de

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