FG Düsseldorf: Eintragung von Beiträgen zu einem berufsständischen Versorgungswerk durch den Steuerpflichtigen in einer falschen Kennziffer der ESt-Erklärung als offenbare Unrichtigkeit gemäß § 129 AO
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 17.10.2017 – 13 K 3544/15 E – wie folgt entschieden:
Die mit der fehlerhaften Eintragung der Beiträge an das Notarversorgungswerk verbundene Unrichtigkeit ist für das FA ohne Weiteres erkennbar. Angesichts der Bescheinigungen des Notarversorgungswerks aus Vorjahren muss ein unvoreingenommener Dritter davon ausgehen, dass bei der Eintragung auf der Anlage Vorsorgeaufwand ein Fehler unterlaufen war; es handelt sich daher um eine offenbare Unrichtigkeit i. S. d. § 129 AO.
(Leitsatz der Redaktion)
Volltext unter BBL2018-277-3
– Das FG hat die Revision zugelassen.