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Steuerrecht
16.04.2010
Steuerrecht
FinMin Baden-Württemberg: Einschränkung der Selbstanzeige

Baden-Württembergs Finanzminister Ulrich Goll möchte einer Meldung der FTD vom 12.4.2010, 9, die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige einschränken. Wer gezielt Steuern hinterziehe, gehöre bestraft. Damit schließt er sich einer Forderung der Unionsfraktion an. Diese möchte die Zeitspanne für eine Selbstanzeige verkürzen, die Hinterziehung verteuern und eine Teilanzeige verbieten. Das BMF steht sich nach Angaben des Finanzstaatssekretärs Hans Bernhard Beus der Forderung der Deutschen Steuergewerkschaft positiv gegenüber, den Hinterziehungssatz von 6% auf 12% zu erhöhen, damit Steuerhinterzieher nicht besser gestellt werden als Steuerehrliche.

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