BFH: Einscheidungskompetenz über Einspruch
Mit Urteil vom 18.11.2008 – VIII R 16/07 – hat der BFH entschieden: Bei Beauftragung mit einer Außenprüfung (§ 195 S. 2 AO) hat das beauftragte FA über den gegen die Prüfungsanordnung gerichteten Einspruch zu entscheiden, wenn auch die Prüfungsanordnung von ihm – und nicht vom beauftragenden Finanzamt – erlassen wurde.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-411-4