R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
25.11.2013
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Einordnung eines vollautomatisch betriebenen Hochregallagers als Gebäude oder als Betriebsvorrichtung

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.9.2013 – 11 K 211/12 BG - entschieden: Ein Hochregallager ist eine Betriebsvorrichtung gemäß § 68 Abs. 2 BewG und kein Gebäude gemäß § 68 Abs. 1 BewG, weil das Hochregallager nicht den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt vonMenschengestattet. Diebautechnisch separate Konstruktion des Hochregallagersystems einerseits und des sie sowie die Vorzone umschließenden Bauwerks andererseits (die Außenwände sind keine Umwandungen, die notwendiger Bestandteil der Betriebsvorrichtung „Hochregallagersystem“ sind, vgl. hierzu BFH-Urteil vom 13.6.1969 III 17/65, BStBl. II 18, 1969, 517 – Förderturm als Betriebsvorrichtung) führt – so das FG – entgegen der Ansicht des FA nicht zur Bejahung der Gebäudeeigenschaft. Das FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-2902-5 unter www.betriebs-berater.de

stats