BFH: Einnahme i. S. des § 8 Abs. 1 EStG – Mietzuschuss – Fehlen konstitutiver Merkmale eines Gelddarlehens
Der BFH hat mit Urteil vom 12.7.2016 – IX R 56/13 – wie folgt entschieden:
Ist die Rückzahlungsverpflichtung vom Eintritt einer Bedingung dergestalt abhängig, dass nicht nur der Zeitpunkt der Rückzahlung ungewiss ist, sondern auch, ob die Verpflichtung zur Rückgewähr unbedingt entsteht, und trägt hierfür der Darlehensgeber das wirtschaftliche Risiko, führt die Hingabe des Geldes beim Empfänger zu einer Einnahme.