FG Düsseldorf: Einkünftequalifizierung bei Einziehung einer von einem Dritten unter dem Nominalwert erworbenen Erstattung eines KSt-Guthabens
FG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2018 – 13 K 2486/17 E
Wird eine von dritter Seite unter dem Nominalwert erworbene Forderung auf Erstattung eines Körperschaftsteuerguthabens eingezogen, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor.
(Leitsatz der Redaktion)
Volltext unter BBL2019-86-6
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Das FG hat die Revision zugelassen.