FG Düsseldorf: Einkünftequalifizierung bei Einziehung einer von einem Dritten unter dem Nominalwert erworbenen Erstattung eines KSt-Guthabens
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.11.2018 – 13 K 2486/17 E - entschieden: Wird eine von dritter Seite unter dem Nominalwert erworbene Forderung auf Erstattung eines Körperschaftsteuerguthabens eingezogen, liegen Einkünften aus Kapitalvermögen vor.
(Leitsatz der Redaktion)
→ Das FG hat die Revision zugelassen.