FG Niedersachsen: Einkünfteerzielungsabsicht und Leerstand
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 23.4.2013 -15 K 401/10 - wie folgt entschieden: Eine Einkünfteerzielungsabsicht ist nicht feststellbar, wenn nach Entmietung eines Mehrfamilienhauses die bisher vorhandenen Wohnungen zu neuen, größeren Wohnungen zusammengelegt werden sollen und das Haus vor der Durchführung der Sanierung jahrelang leersteht.
--> Revision eingelegt – BFH-Az.: IX B 75/13