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Steuerrecht
19.11.2010
Steuerrecht
BFH: Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung

Der BFH hat durch Urteil vom 11.8.2010 – IX R 3/10 – entschieden: Eine vorangegangene Vermietung von später in einer größeren Wohneinheit aufgegangenen Wohnräumen entfaltet keine Indizwirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das Gesamtobjekt.
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2924-4 unter www.betriebs-berater.de

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