BFH: Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung
Der BFH hat durch Urteil vom 11.8.2010 – IX R 3/10 – entschieden: Eine vorangegangene Vermietung von später in einer größeren Wohneinheit aufgegangenen Wohnräumen entfaltet keine Indizwirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das Gesamtobjekt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2924-4 unter www.betriebs-berater.de