BFH: Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung
Der BFH hat in einem Urteil vom 31.1.2017 – IX R 17/16 – wie folgt entschieden:
Kann ein Steuerpflichtiger eine in seinem Eigentum stehende Wohnung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft nicht in einen betriebsbereiten Zustand versetzen und zur Vermietung bereitstellen, ist es nicht zu beanstanden, wenn das FG nach einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen vom Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht ausgeht.
Volltext unter: BBL2017-852-1