BFH: Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Gebäudeleerstand
Der BFH hat durch Urteil vom 25.6.2009 – IX R 54/08 – entschieden: Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, so muss der Steuerpflichtige –will er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen – zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen. Sonst spricht die Untätigkeit gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder – sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben – für deren Aufgabe.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2563-6