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Steuerrecht
05.04.2012
Steuerrecht
FG Schleswig-Holstein: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Einnahmen aus Substanzausbeutevertrag

Das FG Schleswig-Holstein hat im Urteil vom 2.12.2011 – 5 K 47/10 – entschieden: Ein so genannter Substanzausbeutevertrag (im Streitfall Sandabbau), auf dessen Grundlage dem Vertragspartner eines Grundstückseigentümers zeitlich begrenzt das Grundstück zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze überlassen wird, stellt in der Regel einen Pachtvertrag und keinen Kaufvertrag dar, so dass die in diesem Zusammenhang erzielten Einkünfte in der Regel als solche aus Vermietung und Verpachtung steuerbar sind. Das FG folgt damit der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. BFH, 6.5.2003 – IX R 64/98, BFH/NV 2003, 1175 m. w. N.). Der Senat ging nach dem wirtschaftlichen Gehalt des dem Streitfall zugrunde liegenden Vertrags von einem Pachtvertrag aus. Entscheidend hierfür war, dass die vertragliche Vereinbarung umfangreiche, für einen Kaufvertrag atypische Pflichten des Ausbeuteberechtigten über die Art und Weise der Abtragung des Bodens auf der abzubauende Fläche sowie hinsichtlich der Rekultivierung nach Beendigung der Abbau- maßnahme vorsah. Durch diese die Art und Weise der Nutzung des Grundstücks betreffenden Nebenpflichten trete stärker die pachtvertragstypische Grundstücksüberlassung und -nutzung in den Vordergrund der vertraglichen Vereinbarung. Die Revision wurde zugelassen (BFH-Az: IX R 6/12).
(Quelle: Newsletter FG Schleswig-Holstein vom 29.3.2012)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-930-1 unter www.betriebs-berater.de

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