BFH: Einkommensteuerpflicht eines Sterbegelds aus einer Pensionskasse
Der BFH hat mit Urteil vom 5.11.2019 – X R 38/18 – wie folgt entschieden:
NV: Ein einmaliges Sterbegeld aus einer betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse) ist auch dann nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG einkommensteuerpflichtig, wenn es mangels lebender Bezugsberechtigter nicht an die Bezugsberechtigten i. S. des BetrAVG, sondern ersatzweise an die Erben gezahlt wird.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext:BB-ONLINE BBL2020-981-4