FG Münster: Einkommensteuererstattung aus einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen Tätigkeit gehört nicht zur Insolvenzmasse
Das FG hat mit Urteil vom 27.9.2013 - 14 K 1917/12 - entschieden, dass der durch eine vom Insolvenzverwalter freigegebene Tätigkeit erworbene Einkommensteuererstattungsanspruch nicht in die Insolvenzmasse fällt. Er kann daher vom FA mit vorinsolvenzrechtlichen Steuerschulden verrechnetwerden. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO stehe der Aufrechnung durch das FA nicht entgegen. Die vom BFH für Umsatzsteuervergütungsansprüche entwickelte Rechtsprechung sei auf Einkommensteuererstattungsansprüche zu übertragen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssachehatderSenat dieRevisionzugelassen.
(Quelle: PM FG Münster vom 4.11.2013)
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