EuGH: Einkaufsgutscheine für eigene Beschäftigte
Der EuGH hat durch Urteil vom 29.7.2010 – C 40/ 09 – entschieden: Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom17.5.1977 in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10.4.1995 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Aushändigung eines Einkaufsgutscheins durch ein Unternehmen, das diesen Gutschein zu einem Preis einschließlich Mehrwertsteuer erworben hat, an seine Bediensteten gegen deren Verzicht auf einen Teil ihrer Barvergütung eine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne dieser Bestimmung darstellt. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2014-3 unterwww.betriebs-berater.de (PM EuGH vom 9.8.2010)