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Steuerrecht
31.08.2010
Steuerrecht
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD: Einheitssatz bei Mehrwertsteuer

Mit dem vom Bundesrat vorgesehenen zweiten Teil der Mehrwertsteuerreform nimmt die Steuerbelastung für 87 % aller steuerpflichtigen Betriebe ab. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Hinblick auf die kommenden Parlamentsberatungen zum Einheitssatz die branchenspezifischen Faktenblätter mit den jüngsten Untersuchungsergebnissen angereichert und am 30.8.2010 veröffentlicht.

Die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung zahlreicher Ausnahmen von der Mehrwertsteuer lässt die Steuerbelastung insgesamt unverändert. Auf die einzelnen Branchen wirken sich die Massnahmen jedoch unterschiedlich aus. Für 87 % der steuerpflichtigen Unternehmen nimmt die Steuerbelastung ab, nur für 6 % der Steuerpflichtigen - namentlich in der Nahrungsmittelbranche - nimmt sie zu. Nahrungsmittel, die durch den Einheitssatz stärker belastet werden, machen heute aber lediglich noch 6,6 % der Haushaltsbudgets aus. Demgegenüber haben die Budgetanteile der Ausgaben für die hoch besteuerten Bereiche Energie, Verkehr und Kommunikation, welche durch den Einheitssatz schwächer belastet werden, in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Wegen der vorgesehenen Umsatzgrenze von 300 000 Franken werden auch weniger Vereine im Sportbereich steuerpflichtig sein. In der Bauwirtschaft führt die spürbare Entlastung durch den Einheitssatz zu günstigeren Baupreisen und tieferen Wohnungsmieten.

Am 24.6.2010 hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Zusatzbotschaft unterbreitet und vorgeschlagen, die heute geltenden drei Steuersätze durch einen Einheitssatz zu ersetzen und die Mehrheit der geltenden Steuerausnahmen abzuschaffen. Die aktualisierten Faktenblätter zeigen auf, welche Auswirkungen die Reform auf ausgewählte Branchen sowie auf die Mieterinnen und Mieter und die Hauseigentümerinnen und -eigentümer haben.

Die Faktenblätter des EFD zu Teilsaspekten der Mehrwertsteuer stehen auf der Homepage des EFD zum Download bereit.

(PM EFD vom 30.8.2010)

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