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Steuerrecht
30.05.2018
Steuerrecht
FG Rheinland-Pfalz: Einheitliches Vertragswerk i. S. d. Grunderwerbsteuerrechts

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 10.4.2018 – 4 K 2095/16 - entschieden:

1. Die Ansprüche des Erwerbers auf Übereignung des Grundstücks und auf Errichtung des Gebäudes können sich zivilrechtlich gegen verschiedene Personen richten, da auf der Veräußererseite mehrere Personen als Vertragspartner auftreten können.

2. Ein einheitliches Vertragswerk setzt dabei zumindest auf Seiten der handelnden Personen Absprachen voraus, die auf den Abschluss sowohl des Grundstückskaufvertrags als auch des Architekten- und Bauvertrags ausgerichtet sind.

(Leitsätze der Redaktion)

Das FG hat ebenso in dem Urteil vom 10.4.2018 – 4 K 2096/16 entschieden.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

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