FG Düsseldorf: Einheitlicher Erwerbsgegenstand in der GrESt
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 24.4.2013 -7 K 3536/12 GE - wie folgt entschieden: Ergibt sich aus weiteren Vereinbarungen, dass der Erwerber das beim Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der grunderwerbsteuerliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand.
(NL FG Düsseldorf vom 15.8.2013)
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