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Steuerrecht
21.08.2013
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Einheitlicher Erwerbsgegenstand in der GrESt

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 24.4.2013 -7 K 3536/12 GE - wie folgt entschieden: Ergibt sich aus weiteren Vereinbarungen, dass der Erwerber das beim Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der grunderwerbsteuerliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand.
(NL FG Düsseldorf vom 15.8.2013)

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2070-4 unter www.betriebs-berater.de

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