BFH: Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht
Der BFH hat mit Urteil vom 19.6.2013 - II R 3/12 - wie folgt entschieden: Treten auf der Veräußererseite mehrere Personen als Vertragspartner auf, liegt ein einheitlicher, auf den Erwerb des bebauten Grundstücks gerichteter Erwerbsvorgang u. a. vor, wenn die Personen durch ihr abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss des Grundstückskaufvertrags und der Verträge, die der Bebauung des Grundstcks dienen, hinwirken, ohne dass dies für den Erwerber erkennbar sein muss.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2518-3 unter www.betriebs-berater.de