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Steuerrecht
19.04.2012
Steuerrecht
Nds. FG: Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1997

Mit Urteil vom 25.10.2011 – 15 K 10217/09 – hat das Nds. FG entschieden: Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 16 Abs. 1 Nr. 2, 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG kann über die durch die sog. Gesamtplanrechtsprechung des BFH erfolgte einengende Auslegung nicht dadurch weiter eingeschränkt werden, dass auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schwestergesellschaften, an denen der veräußernde Gesellschafter ebenfalls beteiligt ist, mit in die Subsumtion einbezogen werden. Der BFH führt die Revision unter Az.: IV R 57/11.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1057-5 unter www.betriebs-berater.de

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