FG Rheinland-Pfalz: Eingabefehler bei Elster-Verfahren
Das FG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 13.12.2010 - 5 K 2099/09 - kein grobes Verschulden angenommen, wenn der Steuerpflichtige im elektronischen Elster-Verfahren unvollständige Angaben macht; es handele sich dann vielmehr um ein einfaches Verschulden. Im konkreten Fall hatte der Kläger vergessen, die geleisteten Beiträge zum Versorgungswerk aus seinen handschriftlichen Notizen in die elektronische Bildmaske des Ausfüllprogramms ElsterFormular 2006/2007 zu übertragen. Mangels groben Verschuldens konnte der Steuerbescheid daher entsprechend geändert werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; das FG hat die Revision zum BFH zugelassen.
(PM FG Rheinland-Pfalz vom 28.1.2011)