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Steuerrecht
19.02.2010
Steuerrecht
BFH: Einforderung mandantenbezogener Unterlagen durch FA

Der BFH hat mit Urteil vom 28.10.2009 – VIII R 78/05 – entschieden, dass ein Rechtsanwalt und Steuerberater im Rahmen einer ihn persönlich betreffenden Außenprüfung die Vorlage von mandantenbezogenen Unterlagen nicht aufgrund seiner gesetzlichen Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verweigern darf, wenn das Finanzamt die Unterlagen lediglich in neutralisierter Form verlangt. Eine Außenprüfung ist auch bei Personen zulässig, die kraft Gesetzes Berufsgeheimnisse wahren müssen; ein Rechtsanwalt und Steuerberater muss deshalb grundsätzlich bei der Ermittlung der steuerrelevanten Sachverhalte mitwirken.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-469-2

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