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Steuerrecht
05.05.2020
Steuerrecht
BT: Eine Weisung zu Cum-Ex an Hamburger Finanzbehörde

Im Zusammenhang mit Steuerrückforderungen wegen Cum-Ex-Geschäften ist eine Weisung an die Finanzbehörde Hamburg ergangen. Dies bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18584) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18065). Einige andere Fragen der Abgeordneten werden nicht beantwortet, weil sie entweder in die Zuständigkeit von Ländern fallen oder eine öffentliche Antwort der Bundesregierung Rückschlüsse auf die steuerlichen Verhältnisse einzelner Steuerpflichtiger ermöglichen und damit in Grundrechte Dritter eingreifen würde.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 427/2020 vom 24.4.2020)

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