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Steuerrecht
07.05.2010
Steuerrecht
BMF: Eindämmung der Normenflut

Das BMF hat durch Schreiben vom 23.4.2010 – OV A 6 – O 1000/09/10095 – den Bestand an steuerlichen Verwaltungsvorschriften verringert, indem es diejenigen Schreiben, die noch Gültigkeit entfalten, in einer Positivliste festhält. Für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2008 verwirklicht werden, werden die bis zum 31.12.2009 ergangenen und bis zum Zeitpunkt des Ergehens dieses BMF-Schreibens noch geltenden BMF-Schreiben aufgehoben, soweit sie nicht in der Anlage (Positivliste) aufgeführt sind. Das BMF betont, dass die Aufhebung nicht die Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung bedeutet, sondern der „Bereinigung der Weisungslage“ dient. Vgl. dazu bereits BMF-Schreiben vom 7.6.2005 (BStBl. I 2005, 717) und vom 29.3.2007 (BStBl. I 2007, 369).

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