R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
12.06.2008
Steuerrecht
BFH: Einbringung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Mit Urteil vom 2.4.2008 – IX R 18/06 – hat der BFH entschieden, dass, bringen Miteigentümer mehrerer Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ein, keine Anschaffungsvorgänge gegeben sind, soweit die den Gesellschaftern nach der Übertragung ihrer Miteigentumsanteile nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile an den Grundstücken ihre bisherigen Miteigentumsanteile nicht übersteigen. Anschaffungsvorgänge liegen nur insoweit vor, als sich die Anteile der Gesellschafter an den jeweiligen Grundstücken gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 6.10.2004 IX R 68/01, BFHE 207, 24, BStBl. II 2005, 324). Soweit danach Anschaffungsvorgänge gegeben sind, sind den Gesellschaftern Anschaffungskosten entstanden, die die AfA-Bemessungsgrundlage für die fraglichen Gebäudeanteile erhöhen, wenn die Gesellschafter AfA befugt sind. Die AfA-Berechtigung der Gesellschafter bleibt vom FG zu prüfen, da die Gesellschaftsanteile teilweise mit Nießbrauchsrechten belastet waren.
 
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1311-2

stats