BFH: Einbezug des Krankengelds in den Progressionsvorbehalt
Mit Urteil vom 26.11.2008 – X R 53/06 – hat der BFH entschieden, es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das von einem freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherten bezogene Krankengeld nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG in den Progressionsvorbehalt einbezogen wird. Zu den hier genannten Ersatzleistungen gehöre auch das Krankengeld, das als steuerfreie Sozialleistung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bezogen wird, d. h. Krankengeld, das eine gesetzliche Krankenkasse auszahlt – unabhängig davon, ob der Bezieher des Krankengeldes pflichtversichert oder freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse geworden sei. Nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen werde dagegen das Krankengeld, das eine private Krankenversicherung ihren Versicherten gewährt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-411-3