FG Düsseldorf: Einbezug der Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für GrESt
Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 23.11.2011 – 7 K 417/10 GE – entschieden: Bauerrichtungskosten sind nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn der Werkvertrag über die Errichtung des Gebäudes und der Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks kein einheitliches Vertragswerk bildete.
(Mitteilung FG Düsseldorf vom 15.3.2012)
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